Heute vor 80 Jahren entstand der Ein-Parteien-Staat der Nazis auch offiziell

Jahrestage sind immer wieder ein Grund zum Nachdenken – zum Beispiel auch dieser 1. Dezember. Heute vor acht Jahrzehnten wurde der Ein-Parteien-Staat in Deutschland, also die absolute Herrschaft der NSDAP, durch ein scheinbar legal entstandenes Gesetz auch offiziell besiegelt.

Als die letzten noch einigermaßen freien Reichstagswahlen vom 5. März 1933 ausgezählt waren, da hatten die Nazionalsozialisten – entgegen ihren eigenen Erwartungen – mit ungefähr 44 Prozent der gültigen Stimmen die absolute Mehrheit verfehlt. Hitler und seine Partei ergriffen daraufhin illegale Mittel: Kommunustische Reichstags-Abgeordnete wurden unter Vorwänden (unter anderem der Reichstagsbrand) verhaftet, und als es im Parlament am 24. März 1933 zur Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz kam, da stimmten nur noch die Sozialdemokraten dagegen. Auch die bürgerlichen Abgeordneten, darunter auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuß, gaben Hitler den erwünschten Freibrief und sorgten so für die formal erforderliche Zweidrittelmehrheit.

In der Folge hatte sich das Parlament selbst entmachtet, und alle Parteien außer der NSDAP wurden verboten. Auch Sozialdemokraten und Gewerkschafter kamen in „Schutzhaft“ oder ins Konzentrationslager, und die SPD-Parteiführung floh nach Prag ins Exil. Nach der Besetzung der Tchechoslowakei durch die deutsche Wehrmacht im Jahre 1938 musste der SPD-Vorstand auch aus Prag flüchten, der Exilort war nun bis zum Kriegsende die britische Hauptstadt London.

Was nach der Machtübernahme zunächst nur aufgrund von Verordnungen oder Einzelaktionen örtlicher SA- und NSDAP-Organen an Verfolgung veranstaltet worden war, das wurde nun zum Jahresende 1933 durch ein scheinbar ordnungsgemäßes Gesetz abgesichert: Adolf Hitler als Reichskanzler unterzeichnete das am 1. Dezember 1933 von der Reichsregierung beschlossene „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ noch am folgenden Tag. Dadurch wurde die NSDAP als „Trägerin des deutschen Staatsgedankens“ definiert, „der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA wurden per Amt Mitglieder der Reichsregierung“ (Wikipedia). Der Ein-Parteien-Staat, die absolute Diktatur, hatte nun auch einen formalen Rahmen und nutzte diesen auf schreckliche Weise aus.

Bereits am 2. Dezember 1933 wurde das Gesetz im Reichsgesetzblatt Nr. 135 veröffentlicht, und die alliierten Siegermächte hoben es nach dem Ende des Weltkrieges durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 wieder auf. Das „Tausendjährige Reich“ hatte nur zwölf Jahre gehalten und in dieser Zeit unsäglichen Terror gebracht, nun konnte die Rückkehr zur Demokratie beginnen.