Die Causa Helene Hegemann – Plagiat? Ach was! Oder doch?

Die Angelegenheit konnte schon frühzeitig Unbehagen wecken. Die wie verabredet wirkende Weise, in der die erst 17-jährige Helene Hegemann kurzerhand zur Autorin der Stunde (nein: des Jahrzehnts!) hochgejubelt wurde, hatte von Anfang an etwas haltlos Penetrantes.

Die überregionalen Feuilletons überboten einander mit äußerst umfangreichen Lobpreisungen für den mit Sex- und Drogenexzessen gesättigen Debütroman „Axolotl Roadkill“. Auch der sonst oft ätzend angriffslustige Maxim Biller stimmte als Rezensent in den Halleluja-Chor ein. Ein Effekt: Das Buch kletterte bis auf Platz fünf der Bestseller-Liste. All das spricht natürlich auch noch nicht g e g e n Hegemanns Buch.

Inzwischen hat sich allerdings herausgestellt, dass Helene Hegemann sich gleich absatzweise in Texten des Bloggers „Airen“ bedient hat. Der ist schon etwas älter als die Schriftstellerin und durfte daher wüste Berliner Locations („Berghain“) aufsuchen, von denen sie wohl eher vom Hörensagen wusste, über die sie aber jetzt kundig schreiben konnte. Vulgo: Hegemann hat entsprechende Passagen offenkundig abgekupfert, und zwar nicht zu knapp, quasi per copy and paste. Inzwischen sind auch Belege eines Kaufvorgangs beim Internet-Versand Amazon an die Öffentlichkeit gelangt, die darauf hindeuten, dass Hegemanns Vater (Dramaturg an der Volksbühne) seiner Tochter den bis dato nur unter Schwierigkeiten greifbaren Roman „Strobo“ (SuKuLTuR-Verlag) des besagten Airen besorgt hat.

Peinlich für die Autorin und ihre begeisterten Kritiker? Ach was! Die FAZ warf sich gleich mehrfach für ihr neues Idol Hegemann in die Bresche und erklärte nunmehr eilfertig, dass in Zeiten von Google derlei „Übernahmen“ völlig normal seien. Plagiate habe es im Lauf der Geschichte ohnehin immer gegeben. Erst recht sei das Kunstwerk sei im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit und im Zeichen der Remix-Kultur eben längst kein Original mehr, es erlange – so auch die Einlassung der Autorin – bestenfalls einen Status der „Echtheit“. Natürlich wurde auch wieder fleißig Bert Brechts legendär „laxe Haltung in Fragen des geistigen Eigentums“ zitiert. Wird in solchen Fällen immer gern genommen.

Kurzum: Fort mit allen kleinlichen Bedenken! Gerade indem man sich umstandslos im Web bedient, bekundet man demnach seine coole Zeitgenossenschaft. Wer sich Texte noch von A bis Z selbst herausquält, wäre also hoffnungslos von vorgestern und selbst schuld an seiner Mühsal?

Der Ullstein Verlag, in dem „Axolotl Roadkill“ erschienen ist, schätzt wenigstens die urheberrechtliche Lage realistischer ein und rückt eine unmissverständliche Quellenangabe in die zweite Auflage. Auch soll der unfreiwillige Ideengeber Airen angemessen entschädigt werden. Immerhin könnte man’s zur Not so hinbiegen: Sein Bekanntheitsgrad ist durch die Plagiats-Affäre immens gestiegen. Genau diesen Trost spendet auch die FAZ, die mutmaßt, Airen sei vielleicht „einfach dankbar für die Aufmerksamkeit, die sein Roman jetzt findet.“