„Politische Verbrecher, Sozialdemokraten und Anarchisten“

Im kommenden Jahr will die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ihr 150-jähriges Bestehen groß feiern. Sie ging aus dem am 23. Mai 1863 gegründeten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV) hervor und war zunächst großen Anfeindungen ausgesetzt – auch im „Rheinisch-Westfälischen Industriegebiet“, wie man damals das Ruhrgebiet noch nannte.

Die Erfolge der SPD bei der Wahl 1903 ängstigten die Bürgerlichen

Damals, zu Kaisers und zu Bismarcks Zeiten, rückte der Staat die Sozialdemokraten noch in die Nähe der „politischen Verbrecher“. Allerdings standen bis 1918 alle politischen Parteien unter Beobachtung der Sicherheitspolizei. Im Stadtarchiv Ennepetal zum Beispiel lagern noch heute die Akten, in denen die entsprechenden Anweisungen gesammelt sind: „Sozialdemokratie und unerwünschte Personen“ hieß das Kapitel im damaligen Amt Milspe, aber auch die Akten mit den Sammelbezeichnungen „Überwachung von Personen“ und „Tumultschäden“ gehören zu diesem Komplex. Im benachbarten Amt Voerde bezeichnete man den gleichen Vorgang mit dem Aktentitel „Politische Verbrecher, Sozialdemokraten und Anarchisten“.

Die Sicherheitspolizei in den Gemeinden musste jeweils über die Bezirksregierung genaue Berichte an das preußische Innenministerium liefern. Diese Berichte sind allerdings, da man noch keine Kopierer kannte, fast nie in den Akten enthalten. Lediglich über eine Wahlversammlung in einer Voerder Gaststätte aus dem Jahre 1903 ist ein Bericht überliefert. 400 Personen drängten sich in dem kleinen Saal, doch alles sei „in ruhigem Maße“ verlaufen. Das war neun Tage vor der Reichstagswahl 1903, bei der die SPD – zum Schrecken der Bürgerlichen – 82 Mandate erringen konnte. Das hatte die Ennepesträßer Polizei aber wohl so nicht erwartet, denn sie hatte noch kurz vorher an die Regierung berichtet: „Von einem Fortschritt oder Rückschritt der sozialdemokratischen oder anarchistischen Bewegung ist nichts zu berichten. Von den Sozialdemokraten hört man hier kaum noch etwas, da die allgemeine Geschäftslage auch den bisher unzufriedenen Arbeitern den Mund schließt, da sie sonst ihre Stellung verlieren.“

Reichskanzler Bismarck

Eine eigene sozialdemokratische Presse sei an der Ennepe nicht vorhanden: „Der Vertrieb sozialdemokratischer Schriften beschränkt sich auf das Halten der sozial-demokratischen Zeitschriften ‚Volkstribüne’ und ,Wahrer Jacob’.“

Die Beobachtung, aber auch das Bemühen der Parteien um Wählerstimmen richtete sich jedoch ausschließlich auf Männer. Frauen durften in Deutschland erst nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wählen – erstmals bei der Reichstagswahl am 19. März 1919.




Politskandal aus der Bismarck-Zeit: Als der Kanzler gegen die Liberalen vor Gericht zog

Wenn man die Reinwaschungsversuche unseres Bundespräsidenten sieht, dann fallen sie gegenüber den Sitten in früheren Zeiten ja noch richtig harmlos aus. Hier soll deshalb an einen ähnlich ungewöhnlichen Vorgang vor mehr als 120 Jahren im Berliner Reichstag erinnert werden, den so genannten „Hödur-Skandal“.

Otto von Bismarck

Reichskanzler Bismarck hatte in einer Debatte über die Kolonialpolitik deren Gegner, die „Freisinnigen“ (Liberalen), beschimpft und ihre Wähler mit jenem Hödur aus der germanischen Sagenwelt verglichen, der blind sei und sich nur durch Verführung (durch die liberalen Führer) dem nationalen Fortschritt in den Weg stelle.

Diese Wähler-Beschimpfung führte im ganzen Reich zu Protesten in den liberalen Vereinen. Resolutionen wurden verfasst und verschickt, und eine davon kam aus dem Wahlkreis Hagen. Der liberale Verein Voerde (heute Ennepetal) hatte seinen Protest gegen den „dämlichen Hödur-Vergleich“ dem Kanzler per Einschreiben zukommen und in der Hagener Zeitung veröffentlichen lassen.

Weil dieser Protest den Reichskanzler ausgerechnet an seinem 70. Geburtstag erreichte, an dem sich die übrige Nation in einem regelrechten Bismarck-Taumel befand, ließ Bismarck über eine Anwaltskanzlei die Voerder herauspicken und vor Gericht bringen. Es folgte also am 18. Juli 1885 der „Hödur-Prozess“ am Landgericht Hagen, der später im Wahlkreis Hagen-Schwelm noch über Jahrzehnte für Gesprächsstoff sorgte. Der Staatsanwalt warf den sechs Beschuldigten – Kaufleute, Unternehmer und der Hagener Verleger – vor allem die Formulierung vor, der Reichskanzler habe sich mit seinem Hödur-Vergleich einer „bedauerlichen Anmaßung“ schuldig gemacht. Er forderte fünf Monate Haft, doch der Landgerichtsdirektor Consbruch verurteilte die Angeklagten „lediglich“ zu Geldstrafen. Außerdem musste das Urteil in der Hagener Zeitung veröffentlicht werden, was auch geschah. Zuvor hatten die Verurteilten noch vergeblich versucht, beim Reichsgericht in Leipzig Revision zu erreichen.

Die Voerder Liberalen sahen sich nach dem Urteil jedoch nicht als Verlierer, sondern sie feierten den Prozess, weil sie so Aufmerksamkeit für die Sache der Freisinnigen erreicht hatten, und sie ließen sich in einer Weise fotografieren, wie es sonst nur erfolgreiche Jagdgesellschaften zu tun pflegten.

Bei der anschließenden Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus wurden alle Verurteilten zu Wahlmännern gewählt, und ihre Partei errang im Wahlkreis Hagen-Schwelm einen deutlichen Sieg.