Lange Schatten der Vergangenheit – Das Westfälische Landestheater verhandelt Ferdinand von Schirachs „Fall Collini“

Junger Idealist und alter Hase: Tobias Schwieger (links) als Pflichtverteidiger Caspar Leinen, Burghard Braun (rechts) als abgebrühter Nebenkläger Mattinger. Im Hintergrund schmachtet Collini (Guido Thurk) in seiner Zelle. (Foto: Volker Beushausen/WLT)

Warum hat Collini den Industriellen Hans Meyer erschossen? Dass er es tat, steht außer Frage, doch Collini schweigt. Caspar Leinen, ein ehrgeiziger, junger Anwalt, wird vom Gericht zum Pflichtverteidiger ernannt. „Der Fall Collini“ ist seine erste Mordsache. Ferdinand von Schirachs gleichnamiger Roman lieferte die Vorlage für das Theaterstück, das nun am Westfälischen Landestheater in Castrop-Rauxel seine Uraufführung erlebte.

Sonderlich originell ist Schirachs Einstieg in die Geschichte sicherlich nicht, viele Krimis, amerikanische zumal, kommen ähnlich daher. Doch geht es dem Autor, der von Beruf Strafverteidiger ist und erst im fortgeschrittenen Alter zum überaus erfolgreichen Literaten wurde, ja nicht nur um Unterhaltung. Nein, von Schirach will auch politisch aufklären. Und deshalb erfährt das Publikum dank fleißiger Recherchen von Rechtsanwalts Leinen im Staatsarchiv bald, dass Collini zum Mörder wurde, weil Hans Meyer seinen Vater 1943, in Italien, als Geisel hinrichten ließ. Eine Klage, die Collini 1968 gegen Meyer erhob, wurde wegen Verjährung abgewiesen. Grundlage dieser Entscheidung war ein Gesetz aus dem selben Jahr, das die Verjährung der Taten der „Helfer“ von Nazi-Mördern regelte. 1968 lebten noch viele von ihnen. So weit, so skandalös.

Gang der Handlung ist nicht völlig überzeugend

Warum aber wartete Collini noch Jahrzehnte, bis er seinen Mord beging? Nun, er wartete, bis ein geliebter Verwandter gestorben war, der Mord, Verhandlung, Haft nicht miterleben sollte. Ein wirklich überzeugender Abschluss ist das eigentlich nicht, immerhin aber sind die juristischen Abhandlungen von Schirachs, die im Roman breiten Raum einnehmen, von Interesse.

Collini schweigt, der Anwalt wartet; Szene mit Tobias Schwieger (links) und Guido Thurk. (Foto: Volker Beushausen/WLT)

Intensive Form

Was nun macht das WLT aus diesem Roman? Auf eine Stunde 45 Minuten ohne Pause hat diese Inszenierung (Karin Eppler) den Stoff eingedampft, was dieser erstaunlich gut überstanden hat.

Nüchtern betrachtet rankt sich die Geschichte um zwei umfangreiche historische Rückblenden: Da ist zum einen die Erinnerung des kleinen Fabrizio Collini an den Überfall deutscher Soldaten auf sein Dorf und die Vergewaltigung seiner Schwester, späterhin an den Bericht über die Erschießung seines Vaters, zum anderen jene an das Gesetz von 1968, das die Taten von Nazi-Befehlsempfängern für verjährt erklärte.

Wenn all dies auf der Bühne zur Sprache kommt, hätte man Vorträge in großer Erregtheit erwarten können, Emotion, Betroffenheit, Fassungslosigkeit. Den ungeheuerlichen Ereignissen, um die es hier geht, wäre das allemal angemessen. Gerade deshalb jedoch erweist sich die sachliche, emotionsarme Darstellung in dieser Inszenierung als die richtige. Gewalttaten und Kriegsverbrechen, so wie sie sich hier darstellen, brauchen keine dramatische Überhöhung, um verstanden zu werden. Im Gegenteil. Die kleine Form gebiert das Grauen.

Der rote Faden verheddert sich

Leider verheddert sich der rote Faden im weiteren Gang der Handlung ein wenig. Wo juristische Sachlichkeit zwingend wäre – es geht immerhin um einen Mord –, findet die Inszenierung Gefallen an der Vorstellung, Collinis Schuld an dem zu messen, was die Nazis ihm und seiner Familie antaten. Das ist ein bisschen leichtfertig, auch wenn die Vorgeschichte bei der Frage nach der Schwere der Schuld gewiss eine Rolle spielt. Collinis Selbstmord setzt dieser thematischen Irritation ein abruptes Ende.

Bemerkenswertes Sound-Design

Das Mobiliar – Stühle, Tische – ist sparsam, dominiert wird die Bühne von einer Art Guckkasten, eine Gefängniszelle wohl, in der Collini sich befindet. Von einer Wanderbühne wie dem WLT sollte mehr Ausstattung auch nicht erwartet werden. Die Oberbekleidung der Damen und Herren (Garderobe: Regine Breitinger) ist weitgehend unspektakulär. Lediglich die Ausstaffierung des Polizisten („Kommissar Balzer“, gespielt von Mario Thomanek) mit Springerstiefeln und altertümlicher Lederjacke, auf der Polizei steht, ist etwas unpassend. Erwähnt werden muss noch das Sound-Design (Ton: Lukas Rohrmoser) das unaufdringlich den Gang der Handlung akzentuiert.

Erfahrene Kräfte

Burghard Braun lässt als Rechtsanwalt Mattinger einmal mehr den in sich ruhenden, unaufgeregt aufspielenden Bühnenprofi erkennen, gleiches lässt sich über Andreas Kunz in der Rolle des Oberstaatsanwalts Reimers sagen; auch Vesna Buljevic als Richterin weiß ihre Rolle mit Ruhe und Konzentration anzulegen, ohne deshalb beliebig zu werden.

Leinen (Tobias Schwieger, links) erläutert Johanna Meyer (Franziska Ferrari) seine Beweggründe. (Foto: Volker Beushausen/WLT)

Zu viel des Guten

Tobias Schwieger jedoch, der hier die Hauptrolle spielt, möchte man nachdrücklich mehr Zurückhaltung empfehlen. Er überspielt den jungen Anwalt, besonders anfangs, so sehr, dass man sich im Kindertheater wähnt (nichts gegen das Kindertheater). Wenn Pathologe Wagenstett (Mike Kühne) detailverliebt die Schussverletzungen Hans Meyers beschreibt, übergibt Caspar Leinen sich mehrere Male kunstvoll, fast schon slapstickhaft. Eine Lachnummer, die allerdings auch den Verdacht nährt, dass dieses aufgekratzte Spiel ein – reichlich unangemessener – Regieeinfall sein könnte.

Auch Franziska Ferrari als empörtem Mitglied des Meyer-Clans wäre Mäßigung anzuraten. Wenn sie allerdings die leicht zwanghafte Frau Dr. Schwan vom Bundesarchiv gibt, die dem Gericht im munteren Expertenton erläutert, wann beispielsweise die Erschießung von Geiseln nach dem Völkerrecht (auch heute noch) erlaubt ist und wann man vielleicht von einem Gesetzesverstoß reden könnte, dann weiß sie wohl zu überzeugen.

Wohltuende Aufgeräumtheit

„Der Fall Collini“ im Westfälischen Landestheater beeindruckt vor allem durch seine dokumentarischen Valeurs, erinnert in seinem Hang zur Belehrung durchaus auch an Fernsehspiele der 60er-Jahre. Die Aufgeräumtheit dieser Inszenierung ist wohltuend, und das Ensemble liefert eine alles in allem überzeugende Arbeit ab. Das Publikum in der voll besetzten Europa-Halle spendete begeisterten Beifall.

  • Weitere Termine:
  • 24.10.2021    Nettetal Haus Seerose
  • 29.10.2021    Marl Theater
  • 30.10.2021   Castrop-Rauxel Studio
  • 2.11.2021    Brilon Kolpinghaus
  • 3.11.2021    Gladbeck Stadthalle
  • 20.11.2021    Sulingen Stadttheater im Gymnasium
  • 3.11.2021    Herne Kulturzentrum
  • 2.12.2021    Rheda-Wiedenbrück Aula des Ratsgymnasiums
  • 12.12.2021    Gifhorn Stadthalle
  • 13.01.2022    Solingen Theater und Konzerthaus
  • 18.03.2022    Bad Oeynhausen Theater im Park
  • 12.05.2022    Bottrop Josef-Albers-Gymnasium

WLT-Kasse: 02305 / 97 80 20.

tickets@westfaelisches-landestheater.de




Mit schnellem Stift Momente im Prozess skizzieren – Gerichtszeichnungen als rares Ausstellungsthema in Hamm

Stefan Bachmann: Moment aus dem Kachelmann-Prozess (2010/2011) – mutmaßliches Opfer und Angeklagter, zwischen ihnen Geräte für eine gerichtliche Video-Aufzeichnung.

Kaum zu glauben: Schon seit 200 Jahren besteht das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm. Anno 1820 ordnete der preußische König Friedrich Wilhelm III. die Verlegung von Kleve in die westfälische Stadt an. Groß feiern kann man das Jubiläum heuer nicht, da ist Corona vor. Doch geht der Anlass auch nicht spurlos vorüber: So sind jetzt im Hammer Gustav-Lübcke-Museum rund 80 Gerichtszeichnungen zu sehen – Beispiele für ein ganz eigenes künstlerisches Genre und selten genug Ausstellungsthema.

Die Studioschau wirkt auf den ersten Blick eher unscheinbar, sie wartet aber mit zeichnerischen Vergegenwärtigungen spektakulärer Prozesse auf, so etwa mit dem Verfahren, bei dem der Wettermoderator Jörg Kachelmann sich wegen angeblicher Vergewaltigungen verantworten musste – und schließlich freigesprochen wurde. Martin Burkhardt, der wohl aktivste und gefragteste Gerichtszeichner der Republik, hat einige markante Szenen aus dem Prozessverlauf in aller nötigen Diskretion festgehalten – von der Aussage einer Zeugin bis hin zum Porträt des Angeklagten. Auch Yann Ubbelohde und Stefan Bachmann haben Momente dieses Prozesses zeichnerisch festgehalten, jeweils mit anderen Ansätzen. Bo Soremsky hat aus dem Geschehen sogar eine interaktive Arbeit destilliert, die im Stile einer Graphic Novel deutlich über die bloßen Tatsachen hinausgreift.

In den Gründungsjahren der Bundesrepublik waren noch Filmaufnahmen im Gericht erlaubt, seit 1964 heißt es jedoch „Fotografieren verboten!“ Diesen Titel trägt nun auch die Hammer Ausstellung. Ohne das Film- und Fotografierverbot gäbe es ja die Gerichtszeichnung nicht. Man kennt die weithin üblichen Fotos und Filmschnipsel, die die kurzen Momente vor Verfahrensbeginn zeigen: Die Angeklagten halten sich zumeist Aktenordner vors Gesicht, man sieht nur die Anwälte, die zuweilen nicht unfroh sind, wenn sie „prominent“ in den Medien auftauchen. Nach diesen eher nichtssagenden Schnappschüssen aber lautet das Gebot: Kamera aus!

Es bleibt also eine Lücke in der Berichterstattung, die nicht einmal durch noch so brillante Texte geschlossen werden kann. Bei einigen Prozessen möchte sich die Öffentlichkeit eben eine genauere visuelle Vorstellung von typischen Momenten, Gesten und Gesichtern machen. Es ist nicht nur blanker Voyeurismus, sondern mag auch der Wahrheitsfindung dienen. So kommt es, dass just die Fernsehanstalten Haupt-Auftraggeber für die Gerichtszeichnungen sind, die in angespannter Situation relativ schnell entstehen und sich am tagesaktuellen Redaktionsschluss orientieren müssen (darin der Karikatur vergleichbar, die aber eine völlig andere, ja fast gegenteilige Aufgabe hat). Printmedien drucken hingegen nur noch sehr selten Gerichtszeichnungen ab.

Der Zeichner oder die Zeichnerin, in aller Regel graphisch gründlich ausgebildet, manchmal auch auf Grundlage eines langen Kunststudiums arbeitend, sitzen also im Gerichtssaal und fertigen mit recht raschem Bleistift-Strich ihre Prozess-Ansichten, die sie hernach meist noch kolorieren und mit Fineliner-Stift umreißen. Dann kommen schon die eiligen Kamerateams und filmen die Zeichnungen ab.

Und siehe da: Diese Zeichnungen haben eine andere Intensität und Unmittelbarkeit als die meisten Film- oder Fotoaufnahmen aus dem Justizwesen. Da die Zeichner im Saale sitzen, fühlt man sich durch ihre Skizzen auch perspektivisch oft mitten ins Prozessgeschehen versetzt. Hinzu kommt das subjektive Moment, das – bei allem Bemühen um neutrale Dokumentation – dennoch insgeheim gegenwärtig ist. In Einzelfällen (sog. Wörz-Prozess) verdichten sich Zeichnungen auch zu stillen Dramen, so beispielsweise in der Gestalt des Vaters einer ermordeten Frau, der sichtlich als gebrochener Mann in den Zeugenstand tritt. Ein bewegendes, Mitleid erregendes Bild.

Martin Burkhardt: Rocker-Prozess in Kaiserslautern. Der Gerichtssaal wurde eigens umgebaut, Panzerglas und Stahldornen trennten den Zuschauerraum von den Verfahrensparteien.

Ganz anders, nämlich sozusagen explosiv und potentiell gewaltgeneigt, erschien die Stimmungslage bei einem Rocker-Prozess um „Hells Angels“-Mitglieder, bei dem Teile des (eigens umgebauten) Saales mit bedrohlich wirkenden Bikern angefüllt waren. Und wieder anders, atmosphärisch geradezu gediegen, die Bilder vom Verfahren gegen den damaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, das sich um Vorteilsnahme und Korruption rankte und mit Freispruch endete. Als eher kurioses Einzelstück sieht man noch ein Gerichtsporträt des Sängers Heino, der in ein Schadenersatz-Verfahren um abgesagte Auftritte verwickelt war.

Cony Teis: Prozess gegen die „Gladbecker Geiselgangster“ – hier der Angeklagte Hans-Jürgen Rösner mit seinem Finger-Tattoo („L-O-V-E“).

Manche Skizzen gelangen auch schon mal in die ARD-Tagesschau oder in die heute-Nachrichten des ZDF. Dennoch verdienen die freischaffenden Gerichtszeichner nicht übermäßig viel. Der übliche Tagessatz liegt bei rund 500 Euro plus Spesen. Große Prozesse und somit lohnende Aufträge gibt es beileibe nicht alle Tage. Und wie sieht es mit Verkäufen aus? Ganz schlecht. Ein Kunstmarkt für Gerichtszeichnungen existiert praktisch nicht. Hamms Museumsleiter Ulf Sölter hat sämtliche Exponate von den Urhebern selbst erhalten. Nur ganz vereinzelt soll es Anwälte geben, die Gerichtszeichnungen in ihren Kanzleien aufhängen. Keine üppigen Geldquellen also. Martin Burkhardt ist denn auch der einzige, der von Gerichtszeichnungen lebt, die weiteren künstlerischen Leihgeber betreiben ihr Gerichtsmetier lediglich als Nebentätigkeit.

Ein Sonderfall ist die Kölner Künstlerin Cony Teis, die zwar einst große Prozesse begleitet hat (Beispiele in der Hammer Auswahl: die Gladbecker Geiselnehmer Rösner und Degowski, der Kinderschänder Dutroux), inzwischen aber längst zur international beachteten freien Kunstszene zählt und Gerichtssäle nicht mehr aufsucht. Das gewiss auch für Zeichner seelisch sehr belastende Dutroux-Verfahren und andere haben sie bewogen, ein hauchzartes und im leisesten Luftzug wandelbares Mobile mit Täter- und Opfer-Porträts auf transparenten Folien zu entwerfen. Teis‘ Werk mit dem Titel „Justitia“ ist als genuin künstlerisches Statement und gleichsam als Summe, Vertiefung und Überhöhung ihrer vielen Gerichtszeichnungen in dieser Ausstellung zu sehen. Spätestens hier sollte man innehalten, um über die Unwägbarkeiten oder auch Untiefen von Recht und Gerechtigkeit nachzusinnen.

„Fotografieren verboten! Die Gerichtszeichnung“. Ausstellung zur 200-Jahr-Feier des Oberlandesgerichts Hamm. Gustav-Lübcke-Museum, Hamm, Neue Bahnhofstraße 9. – Bis 3. Januar 2021. Di-Sa 10-17, So 10-18 Uhr. Ein Katalog kommt erst im September heraus. www.museum-hamm.de




Sensation: Ein Boulevardjournalist ruft bei mir an!

Vor einiger Zeit habe ich an dieser Stelle einen Nachruf auf eine Kollegin veröffentlicht. Ein Umstand, den ich damals bewusst nicht zur Sprache gebracht habe, weil er absolut nichts mit ihren Verdiensten zu tun hatte: Die Frau war offenbar nicht eines natürlichen Todes gestorben.

Müßig zu sagen, dass jenes monströse Boulevardblatt das Delikt alsbald grell herausschrie.

Nun steht in Dortmund der mutmaßliche Mörder vor Gericht – und prompt bekam ich heute den Anruf einer hier ansässigen privaten TV-Produktionsfirma, die in diesem Falle fürs ZDF arbeitet. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass es sich ums nachmittägliche Boulevardmagazin „Hallo Deutschland“ handelt. Das Zeug habe ich noch nie gesehen, kann mir aber Machart und Duktus lebhaft vorstellen, da ich das Pendant in der ARD mal goutieren musste.

Im kumpelhaften, augenzwinkernd Einverständnis voraussetzenden Tonfall ließ der Anrufer durchblicken, die von ihm zu beliefernde Sendung interessiere sich nicht gerade für die Bayreuther Festspiele, wohl aber für Tötungsdelikte. „Da schauen wir natürlich hin.“ Natürlich.

(Foto: Bernd Berke)

(Foto: Bernd Berke)

Der kriegt keine Information und erst recht kein Statement von mir. Aber ich will doch mal hören, wie er vorgeht…

Seinen Tonfall kenne ich genau, im Laufe des Berufslebens trifft man ein paar Exemplare dieser Sorte; selbst dann, wenn man sich auf Kulturthemen verlegt. Solche Journalisten (die Berufsbezeichnung ist leider nicht gesetzlich geschützt) liegen fortwährend auf der Lauer, sie umschleichen einen mit hinterhältigen Fragen, sie wollen dir um jeden Preis eine „Geschichte“ abluchsen. Manche würden für eine steile Story ihre Großmutter verkaufen. Hilfsweise würde ich mal von Raubtierjournalismus reden, ohne Tiger ins Zwielicht ziehen zu wollen.

Offenbar hat der Mann, den „Kollege“ zu nennen ich mich scheue, sich einiges von mir erhofft. Ich hätte die Verstorbene doch viele Jahre lang dienstlich gekannt. Da wüsste ich doch wohl auch, auf welche Weise sie den Herrn Dr. B. (den mutmaßlichen Täter) kennen gelernt habe. Ob das Gerücht denn stimme, dass…

Oh, wie musste ich ihn enttäuschen. Den Namen mit B habe ich jetzt gerade von ihm erstmals gehört, und zwar im Klartext, nicht nur als Abkürzung. Als ich ihm das sage, hört man geradezu seine Kinnlade klappen. Er hat mir etwas verraten, erfährt aber im Gegenzug rein gar nichts von mir. So ein Pech.

Bis dahin hat er mit sonorer Stimme joviale Verbindlichkeit und Entgegenkommen signalisiert, nun merkt man, wie’s plötzlich pressiert, andernorts auf dieselbe Tour anzurufen. Wünsche dabei fröhliches Scheitern!

P. S.:
Mit einem Statement im Fernsehen habe ich mal ausgesprochen schlechte Erfahrungen gemacht. Vor etlichen Jahren war ich auf Jamaika, als dort ein Hurrikan ausbrach. Unser Flugzeug war das erste, das hernach wieder nach Deutschland zurückkehrte. Ein RTL-Kamerateam stürzte sich in Düsseldorf auf die Passagiere, so auch auf mich. Die paar Sätze, die ich gesagt habe, wurden durch Schnitt und Montage völlig sinnverdreht. Unvergessen der Moment, in dem der RTL-Reporter mich erregt fragte „Haben Sie Tote gesehen?“ und just in dem Augenblick heftig auf meine Augenpartie gezoomt wurde. Man hoffte auf mein Entsetzen und wollte es mir als Schauwert entreißen.