Wenn der Schiri Diridari… – ein spezielles Gewerbe beschäftigte den Bundesfinanzhof

Vorhin im stockseriösen Finanzteil der heutigen FAZ einen unscheinbaren Einspalter entdeckt, der sich (mit boulevardeskem Geschick) zur Schenkelklopf-Geschichte hochhotten ließe. Wenn das die Leute von der „Bild“-Zeitung spitz kriegen, ist was fällig…

Werkzeug zur unternehmerischen Marktteilnahme, vulgo: Pfeife. (Foto: © Rike / pixelio.de)

Wichtiges Werkzeug zur „unternehmerischen Marktteilnahme“, vulgo: Pfeife. (Foto: © Rike / pixelio.de)

Es geht recht eigentlich um staubtrockene Materie, nämlich darum, wie die Tätigkeit von Schiedsrichtern steuerlich zu behandeln sei. Die Sache ging freilich bis hinauf zum Bundesfinanzhof in München, der jetzt befunden hat, dass Schiedsrichter einem Gewerbe nachgehen und daher Gewerbesteuern zu zahlen hätten. Und wenn sie noch so oft auf dem grünen Rasen hin und her rennen, so gelten sie demnach steuerlich nicht als Sportler, was rein fiskalisch wohl günstiger wäre.

Diese Finanzrichter scheinen aber auch wahre Spielverderber zu sein, die ziemlich humorlos reingrätschen oder – anders betrachtet – die Rote Karte zücken.

Jedenfalls kam damit ein rund rund zehnjähriges (!) Verfahren zum Abpfiff, äh: Abschluss. Erst jetzt wurde laut FAZ öffentlich bekannt, dass es dabei um den Fall Dr. Markus Merk ging, also um einen der bekanntesten (Ex)-Schiedsrichter des Landes, der auch häufig internationale Begegnungen geleitet hat und heute als Fußball-Regelexperte für den Bezahlsender Sky auftritt.

Der Bundesfinanzhof attestierte dem Schiedsrichter Merk die Absicht der Gewinnerzielung. Er sei bei all dem kein Angestellter von DFB oder FIFA gewesen (obwohl sie ihn zu den Spielterminen beordert haben), sondern habe als Selbständiger „unternehmerische Marktteilnahme“ angestrebt.

So haben wir das Metier der Unparteiischen noch nicht betrachtet. Wir basteln nun schon mal ein wenig an der Schlagzeile und bedienen uns im bayerischen Idiom, wo Zahlungsmittel gern scherzhaft „Diridari“ genannt werden. Also  geben wir schon mal diese verbale Steilvorlage: „Wenn der Schiri Diridari…“ Na, und so weiter. Da wird uns schon noch was knackig Albernes einfallen. Vielleicht was mit Larifari?

Mutet schon das ganze Verfahren – wie so manche juristische Spitzfindigkeit – ein wenig absurd an, so gipfelt der kurze FAZ-Bericht in dem Satz: „Betriebsstätte der Schiedsrichter sei ausschließlich die inländische Wohnung, urteilten die Finanzrichter, auch wenn die Referees im Ausland pfiffen.“ Der Schiedsrichter als Stubenhocker im Home Office. Hübsche Vorstellung.

Aber vielleicht ist die ganze Angelegenheit ja doch noch nicht vorbei. Denn wir wollen jetzt nach Köln schalten. Zur Auswertung des Videobeweises.

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Über Bernd Berke

Langjähriger Kulturredakteur bei der Anfang 2013 verblichenen Westfälischen Rundschau (Dortmund), die letzten elf Jahre als Ressortleiter. Zwischenzeitlich dies und das, z. B. Prosaband „Seitenblicke" (edition offenes feld, 2021), vereinzelt weitere Buchbeiträge, Arbeit für Zeitschriften, diverse Blogs und andere Online-Auftritte. Seit 2011 hier. Und anderswo. Und überhaupt.
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