In zwei Wochen ist es so weit. Dann wird in Nordrhein-Westfalen eines der härtesten Nichtraucherschutzgesetze Deutschlands gelten.
Nur unter freiem Himmel und in (streng definierten, zudem anmeldepflichtigen) geschlossenen Gesellschaften darf dann noch geraucht werden. Falls nicht doch noch ein Gerichtsentscheid Einhalt gebietet (wofür die Chancen freilich sehr schlecht stehen), wird es dann weder Ausnahmen für E-Zigaretten noch für Wasserpfeifen oder so genannte Brauchtums- und Zeltveranstaltungen geben. Auch sind Raucherclubs als Ausweichmöglichkeit künftig nicht mehr gestattet. Im Sommer mag das Rauchen an der frischen Luft ja noch halbwegs angehen, doch wehe, wenn die kälteren Zeiten nahen. Dann wird das Nichtraucherschutzgesetz auch zum Raucherquälgesetz.
Das hätte früher mal jemand versuchen sollen: Ausgerechnet am 1.… Weiterlesen























